Stärkung des Naturschutzgesetzes und Vereinfachung der Verfahren im Interesse des Bürgers

Ministerin für Umwelt Carole Dieschbourg hat heute in der Abgeordnetenkammer die Arbeiten zu den Änderungen des Naturschutzgesetzes abgeschlossen, mit denen der bestehende Rechtsrahmen gestärkt, die Rechtssicherheit für die Bürger optimiert und die bestehenden Verfahren vereinfacht werden sollen. Die Bestimmungen in Bezug auf Verstöße gegen dasselbe Gesetz waren von den Strafrichtern als zu allgemein betrachtet worden, was eine Anpassung des entsprechenden Gesetzestextes erforderlich machte. In enger Absprache mit dem Ministerium der Justiz hat das Ministerium für Umwelt daraufhin entsprechende Änderungen ausgearbeitet. Mit der heutigen Abstimmung wurden diese Änderungen offiziell von der Kammer verabschiedet.

Mehr Rechtssicherheit und Flexibilität für die Bürger

Eine wichtige Neuerung des Gesetzes verbessert insbesondere die Rechtssicherheit für Bürger, die in Grünzonen leben und denen es im Falle extremer Wetterereignisse erlaubt ist, ihren Wohnsitz vollständig wieder aufzubauen, wenn dieser durch "höhere Gewalt" zerstört oder beschädigt wurde.

Des Weiteren haben Personen, die Grundstücke in Grünzonen besitzen, ab sofort die Möglichkeit, kleinere Anlagen im Zusammenhang mit einer landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder gemüsebaulichen Tätigkeit zu errichten, wenn diese Tätigkeiten nicht hauptberuflich betrieben werden.

Mehr Flexibilität bei der Renaturierung von "bemerkenswerten Bäumen"

Darüber hinaus werden die Änderungen dazu beitragen, die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich des Hochwasserschutzes und der Renaturierung zu beschleunigen. Dem Staat wurde ein Vorkaufsrecht für Grundstücke in Grünzonen entlang von Wasserläufen eingeräumt. Der Schutz von "bemerkenswerten Bäumen" wird ebenfalls vereinfacht, da er nicht mehr unter den gesetzlichen Rahmen des Denkmalschutzgesetzes, sondern unter das Naturschutzgesetz fällt.

Schließlich wird das Gesetz im Bereich der Lichtverschmutzung sowohl für Menschen als auch für Tiere verschärft, indem konkrete Maßnahmen gegen schädliche Lichteinwirkungen festgelegt werden.

Mitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung

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